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BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 2.23 |
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- BVerwG, 16.12.2022 - 10 C 6.22
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 2.23
Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG , § 108 Abs. 2 VwGO ) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2022 - 10 C 6.22 - juris Rn. 2 m. w. N.). - BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 2.23
Die Anhörungsrüge dient indes weder dazu, eine vorinstanzliche Entscheidung noch einen behaupteten Rechtsfehler des Bundesverwaltungsgerichts zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 20.03.2023 - 10 PKH 2.22
Gewährung des Zugangs zu dem internen Geschäftsverteilungsplan des 3. Zivilsenats …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 2.23
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 20. März 2023 (BVerwG 10 PKH 2.22) wird verworfen.